§ 38 Abs. 1 JVV
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VGer ZH VB.2024.00319 · 28.04.2025AbgewiesenDie Halbgefangenschaft ist zu verweigern, wenn für den Verurteilten eine zumindest deutlich erhöhte Rückfallgefahr für voyeuristisch motivierte Delikte besteht, zumal die erforderliche Erheblichkeit künftig zu erwartenden Straftaten wie erneutem Hausfriedensbruch nicht abgesprochen werden kann. Ein langjähriges Anstellungsverhältnis…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.