§ 37 Abs. 1 und 3 IWB-Gesetz (SG 772.300)
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AppGer BS VD.2015.178 · 24.05.2016AbgewiesenDie Anordnung einer Energieliefersperre durch die IWB bei Zahlungsverzug ist bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage und unter Wahrung der Verhältnismässigkeit zulässig, sofern die Betroffene leistungsfähig ist und die Sperre keine unzumutbare Härte darstellt.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.