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§ 37 Abs. 1 BauG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer AG WBE.2022.348 · 15.08.2023AbgewiesenEine generelle kommunale Praxis, neue Erschliessungsstrassen mit mindestens 4 m Breite anzulegen, verletzt das Verhältnismässigkeitsprinzip, wenn die VSS-Normen eine geringere Breite erlauben und die konkrete Abweichung nicht substanziert begründet wird; eine Zufahrtsstrasse von 3 m Breite mit Seitenfreiheit genügt für die Erschliessung…BaubewilligungSondernutzungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.