Startseite
Startseite
← Normenregister

§ 36 Abs. 2 lit. b StG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2023.305 · 19.01.2026AbgewiesenRückstellungen für eine künftige Liegenschaftssanierung sind steuerrechtlich nur anerkennungsfähig, wenn am Bilanzstichtag eine Aussenverpflichtung aus Vertrag oder Gesetz besteht oder Grossreparaturen unmittelbar bevorstehen; eine blosse Absichtserklärung und ein langwieriger Planungsprozess genügen nicht.BaubewilligungGestaltungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.