§ 36 Abs. 1 WWG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00564 · 08.05.2025AbgewiesenEine Brutplattform für stark gefährdete Wasservögel ausserhalb der Bauzone erfüllt die Voraussetzungen der positiven Standortgebundenheit nach Art. 24 lit. a RPG und ist mangels überwiegender entgegenstehender Interessen ausnahmsweise bewilligungsfähig nach Art. 24 lit. b RPG. Die wasserrechtliche Konzession darf erteilt werden, wenn…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBRG ZH BRGE II Nr. 0057/2018 · 12.06.2018Teilweise gutgeheissenDie wasserrechtliche Konzession für ein rein dem Uferschutz dienendes, die ursprüngliche Steinvorlage ersetzendes Betonpodest unter Wasser ist nicht konzessionspflichtig, da es keinen Sondervorteil darstellt. Andere private Nutzungen im Seegebiet (z. B. Treppen, Geländer) sind hingegen konzessions- und gebührenpflichtig.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.