§ 357 Abs. 1 PBG
15 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
47%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00705 · 21.05.2026AbgewiesenDas Zürcher Recht (§ 60 Abs. 1 PBG) verlangt für die Zonenkonformität in der Zone für öffentliche Bauten die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe durch den Eigentümer; ein spirituell ausgerichteter Beherbergungs- und Seminarbetrieb ohne kantonalen oder kommunalen Leistungsauftrag erfüllt diese Voraussetzung nicht. Die bundesgerichtliche…BaubewilligungVGer ZH VB.2025.00001 · 19.03.2026AbgewiesenEine falsche Verfahrenswahl (Anzeigeverfahren statt ordentliches Verfahren) heilt, wenn der Nachbar seine Rügen der Rekursinstanz vortragen und seine Interessen wahren konnte. Eine neubauähnliche Umgestaltung liegt erst vor, wenn kumulativ ein weitgehender Ersatz der bisherigen Bausubstanz erfolgt ist und dieser Ersatz darauf abzielt,…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00631 · 18.12.2025GutgeheissenFühren gravierende Verfahrensfehler einer Baubewilligungsbehörde (mangelhafte Sachverhaltsabklärung) allein zur Gutheissung eines Rekurses, sind die Verfahrenskosten nach dem Verursacherprinzip (§ 13 Abs. 2 Satz 2 VRG) der Behörde und nicht der Bauherrschaft aufzuerlegen, die sich am Rekursverfahren weder beteiligt noch Anträge gestellt…BaubewilligungVGer ZH VB.2023.00607 · 30.01.2025Teilweise gutgeheissenDer Anspruch der Behörden auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands verwirkt grundsätzlich nach 30 Jahren; steht fest, dass ein Bauwerk seit über 30 Jahren besteht und die Eigentümerin in gutem Glauben auf dessen Rechtmässigkeit vertrauen durfte, erübrigt sich die Einleitung eines nachträglichen Baubewilligungsverfahrens. Lässt…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauVGer ZH VB.2024.00096 · 24.10.2024Teilweise gutgeheissenDer Umbau einer denkmalgeschützten Stallscheune in ein Wohnhaus nach dem Haus-im-Haus-Prinzip stellt keine neubauähnliche Umgestaltung im Sinne von § 357 Abs. 1 PBG dar, wenn das Vorhaben mit den Vorgaben des Schutzvertrags übereinstimmt und vorwiegend dem Schutz bestehender Investitionen dient. Eine ungerechtfertigte Verweigerung der…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBRG ZH BRGE II Nr. 0142/2024 · 13.08.2024AbgewiesenUmbauten an baurechtswidrigen Gebäuden dürfen keine neuen oder weitergehenden Abweichungen von Bauvorschriften bewirken, es sei denn, es liege ein Dispens vor. Eine nachträgliche Aussenwärmedämmung nach § 253a PBG führt nicht zu einer weitergehenden Abstandsunterschreitung, wenn diese allein auf die Dämmung zurückzuführen ist.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungVGer ZH VB.2023.00730 · 11.07.2024AbgewiesenArt. 24h Abs. 3 lit. d BZO der Stadt Zürich begrenzt in Verbindung mit Art. 24h Abs. 3 lit. a BZO nicht nur die Überbauungsdichte, sondern auch die maximal zulässige Nutzungsdichte von Hofgebäuden in der Quartiererhaltungszone I. Der Einzug einer Zwischendecke in einem bereits baurechtswidrigen Hofgebäude stellt eine nach § 357 Abs. 1…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungVGer ZH VB.2023.00287 · 08.05.2024AbgewiesenEine Mobilfunkantennenanlage auf einem baurechtswidrigen Gebäude ist eine technische Dachaufbaute, auf die die materielle Betrachtungsweise gemäss § 357 Abs. 1 PBG grundsätzlich nicht anwendbar ist; selbst bei deren Anwendung begründet die vorliegende Anlage keine weitergehende Abweichung. Das nachbarliche Interesse vermag das…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2023.00027 · 29.02.2024Teilweise gutgeheissenUnüberbaute, eingezonte Grundstücke, auf denen empfindliche Nutzungen zulässig sind, sind unabhängig von der Realisierungswahrscheinlichkeit nach Art. 3 Abs. 3 lit. c NISV als Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) zu behandeln; entsteht durch Parzellierung ein neues unbebautes Grundstück, ist dieses als neuer OMEN zu berücksichtigen und…BaubewilligungAusnahmebewilligungEinzonungVGer ZH VB.2023.00228 · 11.01.2024Abgewiesen§ 101 PBG ist nicht nur auf Bauten anwendbar, die durch spätere Baulinienziehung nachträglich baulinienwidrig geworden sind, sondern auch auf Bauten, die ursprünglich gestützt auf eine Ausnahmebewilligung im Baulinienbereich bewilligt wurden; für solche Bauten können weitergehende Vorkehren im Sinn von § 101 Abs. 2 PBG zugelassen…BaubewilligungAusnahmebewilligungBRG ZH BRGE I Nrn. 0170-0175/2021 · 12.11.2021Teilweise gutgeheissenDie Aufstockung baurechtswidriger Gebäude kann nur bewilligt werden, wenn keine weitergehende Abweichung von Bauvorschriften entsteht oder eine Ausnahmebewilligung erteilt wird. Eine generelle Praxis, Gebäudehöhenüberschreitungen bis zu einem halben Bruttogeschoss als nicht weitergehend zu qualifizieren, widerspricht der…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_319/2016 · 01.02.2017AbgewiesenEin Attikageschoss, das die bestehende Übergeschossigkeit eines baurechtswidrigen Gebäudes optisch verstärkt und die Wohnfläche erhöht, stellt eine weitergehende Abweichung von Vorschriften im Sinne von § 357 Abs. 1 PBG dar und bedarf einer Ausnahmebewilligung.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_5/2016 · 18.05.2016GutgeheissenEine Mobilfunkanlage auf einem baurechtswidrig hohen Gebäude bedarf einer Ausnahmebewilligung nach § 220 PBG, wenn sie zu einer weitergehenden Abweichung von Bauvorschriften führt. Die ästhetische Beurteilung nach § 238 PBG unterliegt der Gemeindeautonomie, sofern sie vertretbar ist.BaubewilligungAusnahmebewilligungBRG ZH BRGE III Nr. 0041/2016 · 30.03.2016Gutgeheissen§ 101 PBG ist als Sondernorm nur auf baulinienwidrige Bauten und Anlagen im Baulinienbereich anwendbar, nicht auf bloße Strassenabstandsunterschreitungen. Für letztere gilt § 357 Abs. 1 PBG.BaubewilligungBGer 1C_326/2008 · 29.10.2008AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Asylfürsorge und dem raumplanerischen Interesse an der Einhaltung der Nutzungsplanung fiel zugunsten der Asylfürsorge aus, da keine überwiegenden öffentlichen oder nachbarlichen Interessen entgegenstanden und die Umnutzung verhältnismässig war.OrtsplanungsrevisionBaubewilligungAusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.