§ 35 Abs. 1bis VRG (BGS 124.11)
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VGer SO VWBES.2022.95 · 29.09.2023GutgeheissenDer Austausch von Mobilfunkantennen gegen neue Typen (inkl. Umrüstung auf 5G/New Radio) kann im vereinfachten Bagatellverfahren ohne ordentliches Baubewilligungsverfahren erfolgen, wenn weder eine äusserliche Änderung noch eine wesentliche Verstärkung der umweltrechtlich relevanten Immissionen gegenüber der ursprünglich bewilligten…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.