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§ 34 DSchG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 26%
AppGer BS VD.2016.195 · 30.08.2016AbgewiesenEin Subventionsgesuch für Denkmalschutzarbeiten, das erst nach Beginn der Bauausführung gestellt wird, ist unzulässig; der Anspruch auf eine Denkmalsubvention ist verwirkt, weil die Subvention ihrer Anreiz- und Verhaltenslenkungsfunktion nicht mehr gerecht werden kann.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.