§ 34 BauG AG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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VGer AG WBE.2021.377 · 12.09.2022AbgewiesenBei Wasser- und Abwasseranschlussgebühren ist das Kostendeckungsprinzip auf die Verwaltungszweige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung je separat zu prüfen; Erneuerungs- und Sanierungskosten können nach kantonalen Rechnungsvorschriften als Investitionen qualifiziert und aus Anschlussgebühren finanziert werden, sofern die massgebliche…BaubewilligungVGer AG WBE.2020.154 · 18.11.2020AbgewiesenDie Informationspflicht des Gemeinderats gemäss § 28b Abs. 1 Satz 1 BauG (Aargau), wonach bei der öffentlichen Auflage des Nutzungsplanentwurfs über die voraussichtliche Höhe der Mehrwertabgabe zu orientieren ist, ist im Mehrwertabgabeverfahren eine blosse Ordnungsvorschrift und keine Gültigkeitsvorschrift. Ihre Verletzung führt nicht…MehrwertabgabeEinzonungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.