§ 34 AbtrG
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VGer ZH VR.2024.00004 · 10.04.2025AbgewiesenDie integrale Unterschutzstellung einer historischen Villa verhindert keine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung, wenn Wohnnutzung weiterhin zulässig bleibt und ein Zusatzbau möglich ist; ein Wertverlust von 37 % bzw. 42 % erreicht die Schwelle für eine materielle Enteignung nicht. Das Vorliegen eines Sonderopfers wird verneint, weil der…EnteignungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.