§ 33 PBG (SO)
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VGer SO VWBES.2023.72 · 24.05.2023AbgewiesenIn der Industriezone sind Wohnungen nach § 33 PBG (SO) nur zulässig, wenn sie betriebsnotwendig sind; die Notwendigkeit einer Aufsichtsperson zur Abwehr von Vandalismus sowie die Erreichbarkeit für Kunden ausserhalb der Öffnungszeiten begründen keine betriebsnotwendige Wohnung. Die Baubehörde kann zur Wiederherstellung des rechtmässigen…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.