§ 33 Abs. 2 lit. a BPG
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AppGer BS VD.2019.136 · 14.10.2020AbgewiesenEine Mobilfunkanlage in der Wohnzone ist zonenkonform, wenn sie in einer unmittelbaren funktionellen Beziehung zum Standortgebäude steht; die in der NISV vorgeschriebenen Anlagegrenzwerte gelten pro Anlage und sind ohne Berücksichtigung der Messunsicherheit zu beurteilen.BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.