§ 326 PBG
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VGer ZH VB.2023.00455 · 14.03.2024AbgewiesenEine Mobilfunkantenne in der Kernzone ist zonenkonform, solange sie im Wesentlichen Bauzonen abdeckt; dass ein Teil des Versorgungsgebiets in der Nichtbauzone liegt, ist unschädlich. Die geltenden NISV-Grenzwerte sind verfassungs- und gesetzeskonform, das Vorsorgeprinzip ist eingehalten.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.