§ 326 lit. a PBG
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BRG ZH BRGE IV Nr. 0207/2024 · 19.12.2024GutgeheissenDie Baufreigabe nach § 326 lit. a PBG darf nur an baurechtliche Nebenbestimmungen gemäss § 321 PBG geknüpft werden, die Einfluss auf das Bauvorhaben oder dessen rechtmässigen Zustand haben. Eine kommunale Bestimmung, welche die Baufreigabe von der Bezahlung der Baubewilligungsgebühren abhängig macht, widerspricht übergeordnetem Recht…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.