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§ 326 lit. a PBG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE IV Nr. 0207/2024 · 19.12.2024GutgeheissenDie Baufreigabe nach § 326 lit. a PBG darf nur an baurechtliche Nebenbestimmungen gemäss § 321 PBG geknüpft werden, die Einfluss auf das Bauvorhaben oder dessen rechtmässigen Zustand haben. Eine kommunale Bestimmung, welche die Baufreigabe von der Bezahlung der Baubewilligungsgebühren abhängig macht, widerspricht übergeordnetem Recht…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.