§ 321 Abs. 2 PBG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer ZH VB.2022.00568 · 13.06.2024GutgeheissenEin im Grundbuch fehlendes Leitungsrecht für die Frischwasserversorgung stellt einen nicht untergeordneten Erschliessungsmangel dar, der nicht mittels Auflage behoben werden kann und zur Aufhebung der Baubewilligung führt. Eine faktisch vorhandene, aber nur obligatorisch gesicherte Wasserleitung über fremde Parzellen genügt dem…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.