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§ 321 Abs. 1 PBG

31 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

65%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00722 · 02.07.2026AbgewiesenEine Garagenausfahrt, die den nach der Verkehrserschliessungsverordnung erforderlichen Sichtbereich von 20 m um mindestens 23 cm nicht einhält, leidet an einem rechtserheblichen Mangel. Kann nicht festgestellt werden, dass dieser Mangel ohne grössere Neuplanung und ohne wesentliche baurechtliche sowie gestalterische Änderungen behebbar…BaubewilligungVGer ZH VB.2025.00212 · 07.05.2026AbgewiesenEine befristete Baubewilligung erlischt nach Fristablauf ohne Weiteres; bei der Verlängerung sind die Bewilligungsvoraussetzungen vollständig und frei zu prüfen, ohne Bindung an den früheren Entscheid. Der lärmschutzrechtlich erforderliche Nachweis einer qualifizierten Lärmschutzoptimierung kann nicht erbracht werden, wenn das…BaubewilligungAusnahmebewilligungBRG ZH BRGE I Nrn. 0052-0053/2026 · 10.04.2026GutgeheissenDie Baubewilligung für die Erstellung und Vergrösserung von Fortluftkaminen eines Gastrobetriebs in der Kernzone Altstadt Zürich ist aufzuheben, da die Kamine den gestalterischen Anforderungen nach § 238 Abs. 2 PBG und Art. 43 Abs. 2 BZO nicht genügen und den typischen Gebietscharakter sowie geschützte Objekte des Natur- und…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungVGer ZH VB.2024.00579 · 09.04.2026RückweisungIst die Wahl des massgebenden Orts mit empfindlicher Nutzung (OMEN) anhand der Akten nicht nachvollziehbar und fehlen Feldstärkekarten sowie eine Begründung für die Verschiebung des Messpunkts, ist der Sachverhalt nicht hinreichend erstellt und die Sache zur weiteren Ermittlung an die kommunale Baubehörde zurückzuweisen. Die…BaubewilligungBGer 1C_235/2024 · 13.03.2026AbgewiesenEine Baubewilligung für eine Arealüberbauung kann nicht durch Nebenbestimmungen geheilt werden, wenn die Mängel eine konzeptionelle Überarbeitung erfordern und die gestalterischen Auswirkungen nicht konkret absehbar sind. Die Anwendung des ISOS setzt eine Bundesaufgabe und eine mögliche erhebliche Beeinträchtigung eines inventarisierten…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2025.00450 · 12.03.2026Teilweise gutgeheissenBauliche Massnahmen in einer innenliegenden Freihaltezone (§ 40 Abs. 1 PBG) schmälern deren Zweck nicht, wenn gestützt auf einen behördlichen Fachbericht feststeht, dass der im regionalen Richtplan verzeichnete Wildtierkorridor durch das Vorhaben bei angepasster Ausgestaltung nicht beeinträchtigt wird. Die Baubewilligung kann in…BaubewilligungRichtplanungVGer ZH VB.2025.00005 · 26.02.2026AbgewiesenBei Bauten nahe der Grenze zur Freihaltezone ist die Zonenkonformität mit wirkungsbezogener Betrachtungsweise zu prüfen; bei keinen oder nur unbedeutenden Auswirkungen auf die benachbarte Zone genügt die Konformität mit der eigenen Zone. Terrainveränderungen in einer kommunalen Freihaltezone sind als Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG…BaubewilligungAusnahmebewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer ZH VB.2025.00061 · 26.02.2026Teilweise gutgeheissenInhaltliche oder formale Mängel eines Bauvorhabens, die ohne besondere Schwierigkeiten behebbar sind, können durch Nebenbestimmungen in der Baubewilligung geheilt werden (§ 321 Abs. 1 PBG); bei konkreten Anhaltspunkten für besondere Gefährdungen durch Bauarbeiten ist die Baubehörde gehalten, bereits im Bewilligungsverfahren präventive…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00410 · 05.02.2026Teilweise gutgeheissenKanalisationsleitungen ausserhalb der Bauzone sind im Sinne von Art. 24 lit. a RPG relativ standortgebunden, wenn eine Freispiegelentwässerung aufgrund der Topographie technisch erheblich vorteilhafter ist als eine mechanische Hebeanlage. Wesentliche Erschliessungsvoraussetzungen wie Kanalisation und Elektroversorgung müssen im…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBRG ZH BRGE II Nr. 0165/2025 · 04.11.2025GutgeheissenEine Ausnahmebewilligung nach § 220 PBG zur Unterschreitung des Wegabstandes setzt besondere Verhältnisse voraus; betriebliche und gestalterische Erwägungen genügen nicht, wenn die erforderliche Fluchttreppe unbestrittenermaassen auch unter Einhalten des Wegabstandes normgerecht erstellt werden kann.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2024.00326 · 28.08.2025AbgewiesenEine Ausnützungsübertragung erlangt erst mit Erteilung der baurechtlichen Bewilligung für ein Projekt, das auf die Ausnützungsreserven tatsächlich angewiesen ist, öffentlich-rechtliche Wirksamkeit; eine Übertragung auf Vorrat ohne konkretes Bauprojekt auf dem Empfängergrundstück entfaltet keine öffentlich-rechtlichen Wirkungen und kann…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00233 · 14.08.2025RückweisungEine Baubewilligung darf nicht unter der Nebenbestimmung erteilt werden, dass erst vor Baubeginn ein verbindliches Flachfundationskonzept einzureichen und zu genehmigen sei, wenn von der Realisierbarkeit der Flachfundation abhängt, ob eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung (und damit eine NHG-Prüfung) erforderlich ist. Ein solcher…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2023.00692 · 17.07.2025GutgeheissenEine zweireihige Parkierungsanlage, die rund 27 % der Grundstücksfläche beansprucht und die gesamte Anstosslänge zur Strasse einnimmt, ordnet sich nicht befriedigend im Sinn von § 238 Abs. 1 PBG in die ländlich geprägte Umgebung ein. Dieser Mangel ist nicht mittels Nebenbestimmungen behebbar, weil er wesentliche Projektänderungen bedingt.BaubewilligungBRG ZH BRGE I Nr. 0137/2025 · 11.07.2025Teilweise gutgeheissenBegrünte Pergolen sind nicht bereits wegen ihrer Bepflanzung als Dachaufbauten nach § 292 PBG anrechenbar, da Pflanzen nicht als Teil des Gebäudekörpers wahrgenommen werden (Praxisänderung gegenüber BRGE III Nr. 0009/2019). Massgebend bleibt die optische Wahrnehmung der Baukonstruktion selbst: Eine Pergola mit nicht mehr filigranen…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00360 · 19.06.2025Teilweise gutgeheissenAuch ein nicht inventarisiertes Gebäude kann potenziell schutzwürdig sein; liegen konkrete Hinweise darauf vor, hat die Baubehörde vor Erteilung einer Baubewilligung zwingend einen Schutzentscheid zu treffen. Es ist dafür nicht erforderlich, dass die Schutzqualität offensichtlich ist oder das Objekt inventarisiert wurde.BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00037 · 08.05.2025Teilweise gutgeheissenDie Bewilligung einer Projektänderung richtet sich nicht nach den Vorgaben von § 321 PBG zur nebenbestimmungsweisen Heilung, sondern nach den Anforderungen an Änderungsgesuche; ein Mangel bei den Abgrabungsvorschriften, der keine massiv übermässigen Abgrabungen betrifft, kann mittels Auflage geheilt werden. Eine Interpolation des…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00329 · 02.05.2025AbgewiesenInhaltliche oder formale Mängel eines Bauvorhabens können gemäss § 321 Abs. 1 PBG mittels Nebenbestimmungen behoben werden, sofern die Mängel untergeordneter Natur sind und ohne besondere Schwierigkeiten behoben werden können. Die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV für Mobilfunkanlagen erweisen sich nach gefestigter…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00291 · 24.04.2025Teilweise gutgeheissenDie nebenbestimmungsweise Verweisung der Beurteilung von Lichtimmissionen auf ein nachgelagertes Bewilligungsverfahren ist zulässig, wenn sich das Vorhaben in einem städtischen Zentrum mit tiefer Lichtsensitivität befindet und das Verfahren nur zu unwesentlichen Projektänderungen führen kann. Die Baubewilligungsbehörde ist durch den…BaubewilligungBRG ZH BRGE II Nrn. 0060-0062/2025 · 08.04.2025Teilweise gutgeheissenDie Baubewilligung für einen Ersatzneubau in der Kernzone ist rechtmässig, soweit die Auflagen untergeordnete Mängel betreffen und keine Totalüberarbeitung des Projekts erfordern. Die Einheit der Baubewilligung ist gewahrt, wenn die Mängel auflageweise behoben werden können.BaubewilligungBRG ZH BRGE IV Nr. 0207/2024 · 19.12.2024GutgeheissenDie Baufreigabe nach § 326 lit. a PBG darf nur an baurechtliche Nebenbestimmungen gemäss § 321 PBG geknüpft werden, die Einfluss auf das Bauvorhaben oder dessen rechtmässigen Zustand haben. Eine kommunale Bestimmung, welche die Baufreigabe von der Bezahlung der Baubewilligungsgebühren abhängig macht, widerspricht übergeordnetem Recht…BaubewilligungVGer ZH VB.2023.00568 · 12.12.2024AbgewiesenIn der Kernzone K2 der Gemeinde Hinwil ist bei Neubauten, die kein bestehendes Hauptgebäude ersetzen, gemäss Ziffer 3.1.2 BZO zwingend nur ein anrechenbares Dachgeschoss zulässig; derogierendes Gewohnheitsrecht ist im öffentlichen Recht ausgeschlossen. Der Wegfall der Wohnnutzung im zweiten Dachgeschoss stellt keine untergeordnete…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00228 · 11.07.2024AbgewiesenEine Containerunterkunft tritt in einer heterogen ausgestalteten Umgebung nicht in störenden Widerspruch zu dieser und ordnet sich rechtsgenügend ein. Bei der Standortwahl einer Wärmepumpe ist das lärmschutzrechtliche Vorsorgeprinzip zu beachten, doch erübrigt sich eine Rückweisung, wenn kein für die Nachbarn lärmschutzrechtlich…BaubewilligungVGer ZH VB.2022.00446 · 27.06.2024AbgewiesenFür Bauten in der Landwirtschaftszone ergibt sich das zulässige Volumen allein aus den raumplanungsrechtlichen Kriterien (Art. 16 RPG) und der allgemeinen Gestaltungsvorschrift (§ 238 PBG); die Rechtsprechung, wonach gestützt auf § 238 PBG keine generelle Herabsetzung des nach der BZO zulässigen Bauvolumens verlangt werden kann, gilt…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer ZH VB.2023.00208 · 27.03.2024Teilweise gutgeheissenBefindet sich ein Bauvorhaben im Perimeter eines kommunalen Landschaftsschutzobjekts oder in dessen Nachbarbereich, gilt der qualifizierte Massstab der guten Gestaltung gemäss § 238 Abs. 2 PBG; haben Vorinstanzen nur den Massstab der befriedigenden Gestaltung nach Abs. 1 angelegt, ist die Sache zur Neubeurteilung zurückzuweisen.BaubewilligungVGer ZH VB.2023.00295 · 27.03.2024GutgeheissenDie Mängel eines Bauvorhabens können nicht mittels Nebenbestimmungen geheilt werden, wenn die verlangten Korrekturen zu einer wesentlichen konzeptionellen Projektänderung führen, namentlich wenn die Mängelbehebung Räume unter die Mindestraumfläche nach § 303 Abs. 1 PBG zwingt und die ästhetischen Auswirkungen der Änderungen nicht…BaubewilligungVGer ZH VB.2023.00027 · 29.02.2024Teilweise gutgeheissenUnüberbaute, eingezonte Grundstücke, auf denen empfindliche Nutzungen zulässig sind, sind unabhängig von der Realisierungswahrscheinlichkeit nach Art. 3 Abs. 3 lit. c NISV als Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) zu behandeln; entsteht durch Parzellierung ein neues unbebautes Grundstück, ist dieses als neuer OMEN zu berücksichtigen und…BaubewilligungAusnahmebewilligungEinzonungBRG ZH BRGE II Nrn. 0191-0192/2022 · 04.10.2022GutgeheissenEine Verkehrsanlage, die der Erschliessung von 18 oder mehr Wohneinheiten dient, ist als Strasse im Sinne von § 265 Abs. 1 PBG zu qualifizieren, nicht als Weg. Gebäude müssen daher einen Strassenabstand von 6 m einhalten.BaubewilligungBRG ZH BRGE I Nrn. 0116-0118/2020 · 04.09.2020GutgeheissenEine lärmschutzrechtliche Ausnahmebewilligung für eine Arealüberbauung kann nicht erteilt werden, wenn die Immissionsgrenzwerte erheblich überschritten werden und nicht alle zumutbaren Lärmschutzmassnahmen ausgeschöpft sind. Zudem müssen bei Arealüberbauungen die besonders hohen Anforderungen an Wohnlichkeit und Wohnhygiene für jede…BaubewilligungAusnahmebewilligungBRG ZH BRGE IV Nr. 0050/2017 · 13.04.2017Teilweise gutgeheissenEin als Sitzplatzüberdachung konzipiertes Vordach (Flachdachausladung) ist kein konstruktionsbedingter Dachvorsprung, sondern ein der Drittelsbeschränkung nach § 260 Abs. 3 PBG unterliegender Gebäudevorsprung; die Drittelsbeschränkung gilt zudem analog auch für Vorsprünge im Strassenabstandsbereich, und Balkone dürfen nicht mit…BaubewilligungBRG ZH BRGE I Nr. 0165/2016 · 18.11.2016Teilweise gutgeheissenGemäss § 255 Abs. 1 PBG sind sämtliche Erschliessungsflächen an die Ausnützungsziffer anrechenbar, ohne Unterschied zwischen Haupt- und Nebenerschliessungen; eine als bequemster und kürzester Zugang dienende Lift-Erschliessung kann nicht als blosse Nebenerschliessung aus der Ausnützungsberechnung ausgeschieden werden.BaubewilligungBRG ZH BRGE I Nrn. 0047-0048/2016 · 11.03.2016Teilweise gutgeheissenDie Baubewilligung für ein Geschäftshaus in der Wohnzone W5 ist rechtmässig, soweit die Fassadengestaltung eine befriedigende Gesamtwirkung erreicht und die Erschliessung sowie Parkierung den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Auflage zur Öffnung der Fassade zum Ottenweg und zur Wagnergasse im Erdgeschoss ist unverhältnismässig…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.