§ 32 BNO (Ensembleschutzzone)
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2024.343 · 04.09.2025GutgeheissenVerlangt ein Verfahrensbeteiligter wiederholt einen Augenschein und bildet die Einordnung eines Neubaus in ein nach ISOS mit Erhaltungsziel A geschütztes Ortsbild das zentrale Verfahrensthema, so verletzt die Beschwerdeinstanz das rechtliche Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV), wenn sie auf einen Augenschein verzichtet und diese Unterlassung…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.