Startseite
Startseite
← Normenregister

§ 32 aPBG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZG V 2021 24 · 13.07.2022AbgewiesenEine akzessorische Überprüfung eines rechtskräftigen Bebauungsplans (Sondernutzungsplan) im Baubewilligungsverfahren ist nach Art. 21 Abs. 2 RPG nur bei erheblich geänderten Verhältnissen zulässig; je neuer der Plan und je vollständiger er realisiert ist, desto höher ist die Schwelle für eine Überprüfung anzusetzen. Wurde der Plan im…BaubewilligungSondernutzungsplanOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.