§ 32 Abs. 4 Zonenreglement
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VGer SO VWBES.2021.338 · 24.03.2022AbgewiesenReklamen in der Kernzone Ortsbild bedürfen einer ordnungsgemässen Baubewilligung, die den Beizug des Ortsbildinventars sowie die Anhörung der kantonalen Denkmalpflege und des Kreisbauamts voraussetzt. Eine nachträglich angebrachte, vom bewilligten Sujet wesentlich abweichende Reklame gilt nicht als bewilligt, selbst wenn Format und Lage…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.