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§ 32 Abs. 2 lit. a Ziffer 2 BauV (AG)

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2024.396 · 15.09.2025GutgeheissenEin Estrichraum in einem ausgebauten Dachgeschoss ist gemäss § 32 Abs. 2 lit. a Ziffer 1 BauV (AG) zwingend an die anrechenbare Geschossfläche anzurechnen, unabhängig davon, ob er innerhalb oder ausserhalb der thermischen Gebäudehülle liegt und ob er Fenster aufweist. Die Überschreitung der zulässigen Ausnützungsziffer um 4,04 % ist…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.