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§ 32 Abs. 2 lit. a Ziff. 5 BauV

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer AG WBE.2023.107 · 16.06.2023AbgewiesenEin Sitzplatz gilt nur dann als «mindestens einseitig offen» im Sinne von § 32 Abs. 2 lit. a Ziff. 5 BauV, wenn er auf einer ganzen Seite von Ecke zu Ecke offen ist; ein 15 cm breiter Spalt genügt dieser Mindestanforderung nicht. Die Gemeinde darf in einem solchen Fall ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren durchführen, wenn das…BaubewilligungVGer AG WBE.2023.108 · 16.06.2023AbgewiesenEine ohne Baubewilligung errichtete Sitzplatzverglasung (Wintergarten) ist baubewilligungspflichtig und ausnützungsrelevant; die Besitzstandsgarantie (§ 68 BauG) schützt solche Bauten nicht vor einem nachträglichen Baubewilligungsverfahren. Ein Sitzplatz gilt nur dann als «mindestens einseitig offen» im Sinne von § 32 Abs. 2 lit. a…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.