§ 318 PBG
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer ZH VB.2024.00049 · 18.12.2025AbgewiesenEine Erholungszone, die gemäss kantonalem Richtplan nicht zum Siedlungsgebiet gehört und nicht mehr oder weniger vollständig von Bauzonen umgeben ist, stellt eine aussenliegende Erholungszone und damit Nichtbauzone dar. Die kommunale Baukommission ist deshalb gestützt auf Art. 25 Abs. 2 RPG ohne Zustimmung des kantonalen ARE nicht…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneRichtplanungVGer ZH VB.2023.00322 · 16.05.2024AbgewiesenEine Erholungszone am Siedlungsrand, die auf zwei ganzen Seiten an Nichtbauzonen grenzt, ist keine Bauzone im Sinn von Art. 15 RPG; bei Bauvorhaben in einer solchen Zone mit Bodeneingriffen in Fruchtfolgeflächen ab 500 m² ist die kantonale Behörde gestützt auf Art. 25 Abs. 2 RPG zwingend in die Bewilligung einzubeziehen, unabhängig von…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneRichtplanungBRG ZH BRGE II Nrn. 0087-0096/2019 · 18.06.2019GutgeheissenDie Aufhebung der Schutzverfügung für die 'Villa N.' und die damit verbundene Baubewilligung für den Abbruch und Neubau einer Privatklinik sind rechtswidrig, da das öffentliche Interesse am Erhalt des hoch schutzwürdigen Denkmals dasjenige an der Realisierung einer Privatklinik überwiegt.BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.