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§ 316 Abs. 2 PBG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer ZH VB.2025.00130 · 25.06.2026AbgewiesenDie Zustellung von baurechtlichen Folgeentscheiden nach § 316 Abs. 2 PBG umfasst keine Schutzanordnungen; diese können durch Publikation im Amtsblatt rechtsgenügend eröffnet werden. Ein im Baubewilligungsverfahren eingereichtes Zustellbegehren vermittelt keinen Anspruch auf persönliche Zustellung des Unterschutzstellungsbeschlusses.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.