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§ 31 aV PBG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZG V 2021 23 · 09.02.2022AbgewiesenEine Aufstockung eines bestehenden Gebäudes ist als zulässige Erweiterung im Sinne von § 72 Abs. 2 aPBG zu qualifizieren, wenn die Identität des Gebäudes gewahrt bleibt und nicht stärker vom geltenden Recht abgewichen wird.BaubewilligungVGer ZG V 2020 52 · 11.11.2021Teilweise gutgeheissenDie Baubewilligung für einen Ersatzneubau in der Kernzone B (KB) und Ortsbildschutzzone von Unterägeri ist mit Ausnahme einer geringfügigen Anpassung der Bruttogeschossfläche des Abstellraums im Untergeschoss rechtmässig, da die Pläne vollständig und gesetzeskonform sind, die Höhenlage des Erdgeschosses sowie die Fassaden- und…BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.