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§ 31 Abs. 1 BO Stadt Zug

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VGer ZG V 2021 58 · 12.09.2022AbgewiesenDas ISOS gilt nur bei der Erfüllung von Bundesaufgaben unmittelbar (Art. 2 und 3 NHG); bei kantonalen und kommunalen Aufgaben wie der Baubewilligungserteilung wird der Ortsbildschutz durch kantonales und kommunales Recht gewährleistet. Hat eine Gemeinde das ISOS durch den Erlass einer Ortsbildschutzzone, Inventarisierungen und ein…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.