§ 309 Abs. 1 lit. b PBG
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VGer ZH VB.2025.00259 · 25.06.2026AbgewiesenBüroräumlichkeiten eines Businesscenters sind in einer Industriezone mit zugelassenen Handels- und Dienstleistungsbetrieben zonenkonform; untergeordnete Zusatznutzungen wie Fitnessraum und Schwimmbecken ändern daran nichts. Für eine Lärmermittlung besteht keine Pflicht, wenn der Umbau kein rechtserhebliches Störpotenzial generiert.BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00339 · 19.06.2025AbgewiesenFehlt für Aussenabstellplätze eine Baubewilligung, trägt die Grundeigentümerin die Beweislast, dass die beanspruchte Nutzungsart (hier: Wohnen) seit dreissig Jahren besteht; eine zwischenzeitlich aufgegebene oder unterbrochene Wohnnutzung durch nachfolgende gewerbliche Nutzung lässt eine allfällige Bestandesgarantie untergehen. Die…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBRG ZH BRGE IV Nr. 0025/2025 · 06.03.2025AbgewiesenDie kurzfristige Vermietung von drei Zimmern eines Einfamilienhauses über Airbnb stellt keine baurechtlich relevante Nutzungsänderung dar, da der Hauptzweck beim Wohnen verbleibt und ohne gastgewerbliche Infrastruktur (Rezeption, Frühstücksangebot) kein Gewerbebetrieb vorliegt. Eine Bewilligungspflicht nach § 309 Abs. 1 lit. b PBG…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.