§ 305 Abs. 1 PBG (ZH)
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE I Nr. 0165/2016 · 18.11.2016Teilweise gutgeheissenGemäss § 255 Abs. 1 PBG sind sämtliche Erschliessungsflächen an die Ausnützungsziffer anrechenbar, ohne Unterschied zwischen Haupt- und Nebenerschliessungen; eine als bequemster und kürzester Zugang dienende Lift-Erschliessung kann nicht als blosse Nebenerschliessung aus der Ausnützungsberechnung ausgeschieden werden.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.