§ 302 PBG
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BRG ZH BRGE II Nrn. 0016-0017/2025 · 28.01.2025AbgewiesenEine befristete Baubewilligung für ein Provisorium (Container als Asylunterkunft) kann trotz gestalterischer Mängel erteilt werden, wenn das öffentliche Interesse an der Unterbringung von Asylsuchenden überwiegt und eine baurechtskonforme Lösung nicht sofort realisierbar ist. Die Befristung ist auf maximal fünf Jahre begrenzt.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.