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§ 30 VRG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE IV Nr. 0193/2020 · 03.12.2020GutgeheissenEine Vollstreckungsverfügung, welche die Ersatzvornahme durch einen Dritten anordnet, muss diesen Dritten namentlich bezeichnen; andernfalls verletzt sie das rechtliche Gehör der Pflichtigen. Diese Gehörsverletzung kann nicht geheilt werden, wenn die Vorinstanz den Namen auch in nachfolgenden Vernehmlassungen nicht nachliefert.BaubewilligungWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.