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§ 30 Abs. 1 WBG

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KGer LU 7H 22 13 · 14.10.2022AbgewiesenFür Bauten und Anlagen im Gewässerraum innerhalb der Bauzone gilt eine zurückhaltende Anwendung der erweiterten Bestandesgarantie (§ 178 Abs. 2 PBG); eine umfassende Nutzungsänderung, die die Rechtswidrigkeit wesentlich verstärkt und gewichtigen Gewässerschutzinteressen widerspricht, fällt nicht darunter. Die Nutzungsuntersagung für…BaubewilligungAusnahmebewilligungUmnutzung / Zweckänderung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.