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§ 3 VVB

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE I Nr. 0187/2018 · 14.12.2018AbgewiesenEine Nutzungsänderung von einer Appartementnutzung zu einem Hotel gilt als wesentliche Nutzungsänderung im Sinne von Art. 2 Abs. 2 BSN, wenn sie ein höheres feuerpolizeiliches Risiko bewirkt, und erfordert eine verhältnismässige Anpassung an die Brandschutzvorschriften.BaubewilligungUmnutzung / Zweckänderung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.