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§ 3 lit. b BVV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2023.00535 · 11.04.2024AbgewiesenEine Projektänderung bewirkt Gegenstandslosigkeit des hängigen Rekursverfahrens nur für die durch die Änderung vollumfänglich erledigten Rügen; Einwendungen gegen unveränderte Teile des Bauvorhabens sind im Rekurs gegen die Projektänderung verspätet und können nicht nachgeholt werden. Die Anforderungen an Art und Inhalt der…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.