§ 3 Abs. 2 lit. k KBV
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VGer SO VWBES.2022.356 · 05.06.2023AbgewiesenEine nachträglich nicht bewilligungsfähige Stützmauer, die wissentlich erheblich von der Baubewilligung abweicht und deren Standfestigkeit nicht nachgewiesen ist, muss zurückgebaut werden. Bei bösgläubiger Bauherrschaft treten private finanzielle Interessen hinter dem öffentlichen Interesse an Rechtsgleichheit und baulicher Ordnung…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.