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§ 3 Abs. 1 BBV II

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE II Nrn. 0090-0091/2018 · 04.09.2018GutgeheissenEin Bauvorhaben mit einer Gesamtverkaufsfläche von über 2'000 m² aus Läden für den täglichen Bedarf und Fachmärkten ist als Einkaufszentrum im Sinne von Art. 26b Abs. 2 BZO i.V.m. § 5 Abs. 1 BBV II zu qualifizieren und damit in einer Gewerbezone G 5.0 E unzulässig.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.