§ 3 Abs. 1 BauVV
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VGer ZH VB.2022.00446 · 27.06.2024AbgewiesenFür Bauten in der Landwirtschaftszone ergibt sich das zulässige Volumen allein aus den raumplanungsrechtlichen Kriterien (Art. 16 RPG) und der allgemeinen Gestaltungsvorschrift (§ 238 PBG); die Rechtsprechung, wonach gestützt auf § 238 PBG keine generelle Herabsetzung des nach der BZO zulässigen Bauvolumens verlangt werden kann, gilt…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.