§ 2a Abs. 2 BVV
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VGer ZH VB.2025.00037 · 16.04.2025AbgewiesenEine Meldebestätigung für eine meldepflichtige Luft/Wasser-Wärmepumpe stellt keine anfechtbare Anordnung im Sinn von § 19 Abs. 1 lit. a VRG dar; der Rechtsweg steht Dritten erst offen, wenn die Baubehörde ein nachträgliches Wiederherstellungsverfahren anordnet oder eine solche Anordnung unrechtmässig verweigert oder verzögert (§ 19 Abs.…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.