§ 292 aPBG
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VGer ZH VB.2024.00636 · 26.06.2025AbgewiesenFür die Qualifikation einer Verglasung als anrechenbarer umbauter Raum genügt neben der Schutzfunktion ein 'mehr oder weniger vollständiger Abschluss'; ein seitlich permanenter und vollständiger Abschluss ist nicht erforderlich. Die Wiederherstellungsanordnung ist verhältnismässig, wenn die Bauherrschaft nicht als gutgläubig gilt und…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.