§ 291 Abs. 2 PBG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00061 · 26.02.2026Teilweise gutgeheissenInhaltliche oder formale Mängel eines Bauvorhabens, die ohne besondere Schwierigkeiten behebbar sind, können durch Nebenbestimmungen in der Baubewilligung geheilt werden (§ 321 Abs. 1 PBG); bei konkreten Anhaltspunkten für besondere Gefährdungen durch Bauarbeiten ist die Baubehörde gehalten, bereits im Bewilligungsverfahren präventive…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.