§ 29 Abs. 2 BNO
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2023.175 · 25.10.2023Teilweise gutgeheissenDie Umnutzung von Kellerräumen zu Wohnstudios, die eine bereits massive Überschreitung der Ausnützungsziffer wesentlich verstärkt, ist weder über die Besitzstandsgarantie (§ 68 BauG) noch über Vertrauensschutz (Art. 9 BV) bewilligungsfähig. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn erhebliche…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauUmnutzung / ZweckänderungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.