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§ 28b Abs. 1 BauG (AG)

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer AG WNO.2023.3 · 03.02.2025AbgewiesenKantone und Gemeinden sind nach Art. 5 Abs. 1 RPG (in der bis 1. Juli 2025 geltenden Fassung) und der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (BGE 147 I 225) nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, einen Mehrwertausgleich auch für Um- und Aufzonungen innerhalb der Bauzone vorzusehen; ein kommunales Mehrwertabgabereglement, das solche…MehrwertabgabeUmzonungAufzonungSondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionVGer AG WBE.2020.154 · 18.11.2020AbgewiesenDie Informationspflicht des Gemeinderats gemäss § 28b Abs. 1 Satz 1 BauG (Aargau), wonach bei der öffentlichen Auflage des Nutzungsplanentwurfs über die voraussichtliche Höhe der Mehrwertabgabe zu orientieren ist, ist im Mehrwertabgabeverfahren eine blosse Ordnungsvorschrift und keine Gültigkeitsvorschrift. Ihre Verletzung führt nicht…MehrwertabgabeEinzonung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.