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§ 28 WnG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2023.144 · 28.05.2024AbgewiesenEine Seewasserentnahme von 3,6 % der massgebenden Abflussmenge Q347 des Aabachs beeinflusst die Wasserführung des Fliessgewässers nicht wesentlich im Sinne von Art. 34 GSchG und erfordert daher keine Schutzmassnahmen nach Art. 31–33 GSchG. Formellen Mängeln in der öffentlichen Auflage einer Wassernutzungsbewilligung ist kein Gewicht…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.