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§ 28 EntG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
AppGer BS VD.2017.171 · 13.08.2018AbgewiesenIm formellen Enteignungsverfahren vor dem Regierungsrat sind dem Abtretungspflichtigen gestützt auf § 65 Abs. 1 EntG angemessene Parteientschädigungen zuzusprechen; deren Bemessung richtet sich nach dem Zeitaufwand und der Schwierigkeit der Sache, nicht nach der Honorarordnung für Gerichtsverfahren.EnteignungAppGer BS VD.2017.140 · 11.12.2017AbgewiesenEine Rechtsverzögerungsbeschwerde gegen den Regierungsrat im Zusammenhang mit einem Enteignungsverfahren ist abzuweisen, wenn die Behörde das Verfahren nach einem gerichtlich festgestellten Verzug zügig vorangetrieben und innert angemessener Frist abgeschlossen hat. Der Rückzug des Enteignungsgesuchs durch die Gemeinde schliesst eine…Enteignung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.