§ 28 BauG (SAR 713.100)
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VGer AG WBE.2025.141 · 16.03.2026AbgewiesenBei einer Gesamtrevision der Nutzungsplanung genügt für die ISOS-Umsetzung in einer Dorfkernzone mit Erhaltungsziel A eine zonenrechtliche Grundordnung, die eine vollumfängliche einzelfallweise Berücksichtigung des ISOS im Baubewilligungsverfahren sicherstellt, ohne dass die Planungsbehörde im Planungsbericht eine detaillierte…OrtsplanungsrevisionUmzonungAufzonungBaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.