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§ 28 BauG

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2025.141 · 16.03.2026AbgewiesenBei einer Gesamtrevision der Nutzungsplanung genügt für die ISOS-Umsetzung in einer Dorfkernzone mit Erhaltungsziel A eine zonenrechtliche Grundordnung, die eine vollumfängliche einzelfallweise Berücksichtigung des ISOS im Baubewilligungsverfahren sicherstellt, ohne dass die Planungsbehörde im Planungsbericht eine detaillierte…OrtsplanungsrevisionUmzonungAufzonungBaubewilligungVGer AG WBE.2024.42 · 10.04.2024AbgewiesenWer sich zwar am Einwendungsverfahren beteiligt, es aber unterlassen hat, gegen den Planungsbeschluss der Gemeinde beim Regierungsrat Beschwerde zu erheben, dem fehlt die formelle Beschwer für die Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den nachfolgenden Genehmigungsentscheid. Die Verlängerung einer bedingten Einzonung ist nur dann nichtig,…EinzonungOrtsplanungsrevisionSondernutzungsplanVGer AG WBE.2022.121 · 15.03.2023AbgewiesenWer die Einwendungsfrist bei der öffentlichen Auflage eines kommunalen Nutzungsplans versäumt und nicht rechtzeitig nach Wegfall des Säumnisgrundes die Wiederherstellung der Frist verlangt, besitzt keine formelle Beschwer und kann den Planungsentscheid nicht mit Verwaltungsbeschwerde anfechten. Folgt das Verwaltungsgericht dieser…OrtsplanungsrevisionVGer AG WBE.2018.181 · 22.11.2018Besonderer AusgangDarf die Bauzone einer Gemeinde gemäss Richtplan nicht vergrössert werden und erfolgt im Rahmen einer Nutzungsplanungsrevision ein flächengleicher Abtausch in dem Sinne, dass im Gegenzug zu einer Neueinzonung ein flächengleiches Grundstück ausgezont wird, ist der von der Auszonung betroffene Grundeigentümer auch zur Beschwerde gegen die…EinzonungAuszonungOrtsplanungsrevisionRichtplanung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.