§ 28 Abs. 3 FFG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE IV Nr. 0141/2018 · 27.09.2018AbgewiesenPar. 28 Abs. 1 FFG gilt auch fuer Fahrzeugunfaelle ausserhalb des Strassenverkehrs.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.