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§ 28 Abs. 1 EntG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
AppGer BS VD.2016.109 · 08.12.2016GutgeheissenDer Regierungsrat Basel-Stadt hat durch Untätigkeit im Enteignungsverfahren eine Rechtsverzögerung begangen, da er das Verfahren nicht vorantrieb und keine Fristen setzte.Enteignung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.