§ 270 Abs. 3 PBG
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VGer ZH VB.2024.00040 · 16.01.2025AbgewiesenProjektbezogene Näherbaurechte verlieren ihre Gültigkeit, wenn die tatsächlich erstellte Baute wesentlich von den Plänen abweicht, auf welche sich die Zustimmung der Nachbarn stützte. Eine Baubewilligung, die den Näherbaurechtsgebern entgegen der gesetzlichen Zustellungspflicht (§ 10 Abs. 3 lit. b VRG) nie eröffnet wurde, erwächst…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauBRG ZH BRGE I Nrn. 0101-0102/2020 · 21.08.2020AbgewiesenDie Baubewilligung für einen Ersatzneubau mit Tiefgarage in einer Quartiererhaltungszone ist rechtmässig, wenn die öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Erschliessung, Abstände, Einordnung, Baukunde) eingehalten werden und privatrechtliche Dienstbarkeiten in öffentlich-rechtlicher Hinsicht hinreichend gewahrt bleiben.BaubewilligungBRG ZH BRGE I Nr. 0073/2020 · 19.06.2020AbgewiesenDer Gebäudeabstand im Sinne von § 260 Abs. 1 PBG wird von der hinter dem Vorsprung gelegenen Fassade gemessen; ein abstandsprivilegierter Erker nach § 260 Abs. 3 PBG bleibt bei der Berechnung des Gebäudeabstands für den Mehrlängenzuschlag gemäss § 27 Abs. 2 ABV und Art. 14 Abs. 3 BZO ausser Betracht.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.