Startseite
Startseite
← Normenregister

§ 27 Abs. 2 VKG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2024.154 · 04.03.2025AbgewiesenDie kantonale Unterschutzstellung eines Baudenkmals setzt nach § 27 Abs. 1 KG (AG) voraus, dass ein Schutzobjekt gemäss § 24 lit. a KG vorliegt, das von kantonaler Bedeutung ist und keine überwiegenden privaten oder öffentlichen Interessen entgegenstehen; selbst gewichtige wirtschaftliche und ideelle Eigentümerinteressen können einem…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.