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§ 27 Abs. 2 lit. c FFG

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BRG ZH BRGE IV Nr. 0141/2018 · 27.09.2018AbgewiesenPar. 28 Abs. 1 FFG gilt auch fuer Fahrzeugunfaelle ausserhalb des Strassenverkehrs.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.