§ 265 PBG
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_582/2023 · 23.06.2025AbgewiesenDie Baubewilligung für den Umbau und die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes in der Wohnzone ist rechtmässig, wenn die Abstandsvorschriften zu privaten Erschliessungsflächen eingehalten werden, der Umbau im Rahmen der erweiterten Besitzstandsgarantie zulässig ist und das Grundstück hinreichend erschlossen ist.BaubewilligungBRG ZH BRGE III Nr. 0141/2021 · 22.09.2021Abgewiesen§ 265 PBG (Strassenabstand von 6 m) gilt nicht für eine seitlich von Stützmauern eingefasste, unter das Terrain abgesenkte Tiefgaragenzufahrtsrampe, weil die Normzwecke — Verkehrssicherheit, einheitliche Häuserflucht und Raumsicherung — bei einer solchen Anlage von vornherein nicht zum Tragen kommen. Für den überdachten Teil einer…GestaltungsplanBRG ZH BRGE III Nr. 0041/2016 · 30.03.2016Gutgeheissen§ 101 PBG ist als Sondernorm nur auf baulinienwidrige Bauten und Anlagen im Baulinienbereich anwendbar, nicht auf bloße Strassenabstandsunterschreitungen. Für letztere gilt § 357 Abs. 1 PBG.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.